Seit Anfang 2026 befindet sich der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in der Phase der vollständigen Umsetzung. Dieser Artikel untersucht, wie sich die neue Verordnung auf die Preisgestaltung bei Roheisen, Ferrolegierungen und Aluminium auswirkt, und beleuchtet gleichzeitig die Strategien, mit denen sich die Akteure der Branche an ein neues und herausforderndes regulatorisches und marktbezogenes Umfeld anpassen.
Eine umfassende Studie von Maria Pisanu, die in „In Fonderia“ veröffentlicht wurde, untersucht die Folgen des CBAM für italienische Gießereien und beleuchtet Entwicklungen, die für ganz Europa relevant sind. Da der „Carbon Border Adjustment Mechanism“ am 1. Januar 2026 seine endgültige Umsetzungsphase erreicht, steht die europäische Fertigungsindustrie und insbesondere der Gießereisektor vor erheblichen Veränderungen. Zwar bezieht die Mehrheit der italienischen Gießereien ihre Rohstoffe nicht direkt aus Ländern außerhalb der EU, doch die Auswirkungen dieser Klimaregelung breiten sich über die gesamte Wertschöpfungskette aus. Steigende Einkaufskosten und erhebliche Unsicherheit unter den Marktteilnehmern zeichnen sich als unvermeidbare Folgen ab.
Umsetzung der CBAM: Von der Datenerhebung zu finanziellen Verpflichtungen
Der Zweck des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) besteht darin, einen fairen Wettbewerb zwischen importierten Produkten und innerhalb der Europäischen Union hergestellten Waren zu gewährleisten, da Unternehmen dort bereits durch das EU-Emissionshandelssystem (ETS) mit CO₂-bezogenen Kosten konfrontiert sind. Nach Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2025 sehen sich Unternehmen nun mit erheblich veränderten Anforderungen konfrontiert. Unternehmen, die CBAM-regulierte Materialien wie Roheisen, Ferrolegierungen und Aluminium importieren, müssen zunächst den Status eines „Authorised CBAM Declarant“ (zugelassener CBAM-Anmelder) erwerben. In Italien wird diese Genehmigung vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) in Abstimmung mit der Zollbehörde erteilt. Importe, die die jährliche Freigrenze von 50 Tonnen überschreiten, dürfen ohne diese Genehmigung nicht durchgeführt werden.
Die Freigrenze wird anhand der Gesamtmenge der importierten Waren berechnet und wurde eingeführt, um Importe in kleinerem Umfang von den Verpflichtungen auszunehmen. Die Europäische Kommission kann diese Grenze jedoch jedes Jahr überprüfen und sie in Schritten von mindestens 15 Tonnen erhöhen oder senken. Die bedeutendste Änderung in der endgültigen CBAM-Phase betrifft die finanziellen Anforderungen. Unternehmen mit dem Status eines zugelassenen Anmelders müssen einen jährlichen CBAM-Bericht einreichen und eine Anzahl von Zertifikaten abgeben, die den in den importierten Produkten enthaltenen CO₂-Emissionen entspricht.
Für im Jahr 2026 importierte Materialien werden CBAM-Zertifikate über eine zentrale europäische Handelsplattform erworben, die voraussichtlich erst im Februar 2027 zur Verfügung stehen wird. Die erste Frist für die Abgabe der Zertifikate wurde auf den 30. September 2027 festgelegt. Diese zeitliche Lücke zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Materialien auf den Markt kommen, und dem Zeitpunkt, zu dem die damit verbundenen CO₂-Kosten festgelegt werden, hat zu erheblicher Unsicherheit geführt. Rohstoffe werden bereits eingekauft und verarbeitet, während die endgültigen Umweltkosten im Zusammenhang mit diesen Importen erst mehr als zwölf Monate später mit Sicherheit bekannt sein werden.
Im gesamten Jahr 2026 werden die Zertifikatspreise anhand des durchschnittlichen Schlusskurses der ETS-Auktionen des jeweiligen Quartals berechnet. Ab 2027 wird die Berechnungsmethode auf einen wöchentlichen durchschnittlichen ETS-Preis umgestellt. Laut einem von „In Fonderia“ befragten Rohstoffhändler besteht die größte Herausforderung darin, dass das CBAM derzeit von Systemen und Berechnungsmethoden abhängt, die sich noch in der Etablierungsphase befinden. Diese mangelnde operative Klarheit hat zu anhaltender Unsicherheit auf dem gesamten Markt beigetragen. Unternehmen mussten daher eigene Strategien zur Bewältigung der neuen Anforderungen entwickeln, was zu sehr unterschiedlichen Vorgehensweisen geführt hat. Die Branche erwartet, dass die Eröffnung des Verifiziererregisters im September 2026 für mehr Transparenz sorgen wird, indem die genauen Berechnungs- und Zahlungsverpflichtungen geklärt werden. Einige Unternehmen haben sich dafür entschieden, ihre Berechnungen auf Emissionsdaten zu stützen, die direkt von ihren langjährigen Produzenten bereitgestellt werden, und akzeptieren die damit verbundenen Risiken, wobei sie sich auf etablierte Geschäftsbeziehungen und das Vertrauen in die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen verlassen. Andere Marktteilnehmer haben alternative Methoden zur Bewältigung der neuen CBAM-Anforderungen eingeführt.
Die Herausforderung durch Standardemissionsdaten und unklare Berechnungsmethoden
Eine der drängendsten Fragen im Zusammenhang mit der CBAM bleibt weiterhin: Wie werden die eingebetteten Emissionen in der Praxis tatsächlich ermittelt? Die Verordnung räumt Importeuren derzeit die Wahl zwischen zwei Methoden ein. Sie können entweder vom Hersteller außerhalb der EU bereitgestellte, verifizierte Emissionsdaten einreichen oder die von der Europäischen Kommission festgelegten Standardemissionswerte verwenden. In der endgültigen Phase dürfen sich Unternehmen jedoch nur dann auf tatsächliche Emissionswerte stützen, wenn diese von einem akkreditierten Prüfer validiert wurden. Da das offizielle Verifiziererregister erst im September 2026 verfügbar sein wird, werden viele Importeure keine andere Wahl haben, als für einen Großteil des ersten Anwendungsjahres die Standardwerte anzuwenden. Diese Standardwerte wurden bewusst als strenge Maßnahme festgelegt. Sie werden anhand der durchschnittlichen Kohlenstoffintensität des Exportlandes berechnet und beinhalten einen zusätzlichen Faktor, der darauf abzielt, unzureichende Berichterstattung oder die Nichteinhaltung der CBAM-Anforderungen zu sanktionieren.
Werden nationale Emissionsdaten als unzuverlässig eingestuft, wendet die Europäische Kommission die durchschnittliche Emissionsintensität der zehn Länder mit den weltweit höchsten Emissionswerten für die jeweilige Produktkategorie an. So werden beispielsweise für Roheisen aus Saudi-Arabien besonders hohe Standardwerte zugrunde gelegt, da keine anerkannten länderspezifischen Parameter vorliegen. Die Unsicherheit wird durch die Komplexität der Formel zur Berechnung der endgültigen CBAM-Abgabe noch verstärkt. Mehrere Elemente der Berechnung sind noch nicht vollständig definiert, darunter der sektorübergreifende Korrekturfaktor (CSCF), der mit dem schrittweisen Auslaufen der kostenlosen ETS-Zertifikate für europäische Hersteller zusammenhängt. Wie Importeure erläutern, gehen Unternehmen derzeit aus praktischen Gründen von einem CSCF-Wert von 1 aus. Bis zur Veröffentlichung der endgültigen Durchführungsverordnung bleibt der tatsächliche Einfluss dieses Faktors jedoch unklar.
Diese Unsicherheit hat dazu geführt, dass Unternehmen unterschiedliche Ansätze für den Umgang mit künftigen CBAM-Kosten entwickelt haben. Einige Lieferanten bieten weiterhin einen Basispreis an und berechnen die CBAM-bezogenen Kosten separat über eine zusätzliche Rechnung, sobald die vierteljährlichen ETS-Preise bestätigt sind. Dieses Modell ermöglicht es Gießereien, ihr finanzielles Risiko abzuschätzen und den endgültigen Betrag nachträglich zu begleichen. Obwohl dieser Ansatz einen Teil der Unsicherheit auf die Kunden verlagert, bietet er ein hohes Maß an Transparenz. Die Reaktion des Marktes bleibt jedoch uneinheitlich: Einige Unternehmen erheben separate CBAM-Zuschläge, andere beziehen feste Zusatzkosten in ihre Preisgestaltung ein, während wieder andere die CBAM-Kosten noch nicht berücksichtigt haben und planen, die Zahlungen erst im Jahr 2027 zu regeln. Der letztgenannte Ansatz birgt erhebliche Risiken. Importeure, die CBAM-bezogene Kosten derzeit außer Acht lassen, könnten künstlich niedrigere Preise als Wettbewerber anbieten und so einen Abwärtsdruck auf den gesamten Markt ausüben. Die Folgen dieser Strategie werden im September 2027 deutlich werden, wenn die Europäische Kommission von den Unternehmen einen vollständigen Überblick über die abzugebenden Zertifikate verlangt.
Steigende Rohstoffkosten: Die finanziellen Auswirkungen der CBAM auf Gießereien
Die Einführung der CBAM dürfte erhebliche Auswirkungen auf die Kostenstrukturen der Gießereien haben, insbesondere was die Beschaffung importierter Rohstoffe betrifft. Roheisen ist hierfür eines der bedeutendsten Beispiele. Italien deckt derzeit fast 90 % seines Roheisenbedarfs aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Ausgehend von einem CO₂-Preis von 80 € pro Tonne könnte die Anwendung der Standard-Emissionswerte die Kosten für südafrikanisches Roheisen im Jahr 2026 um etwa 210 € pro Tonne erhöhen. Diese zusätzliche finanzielle Belastung dürfte in den kommenden Jahren weiter steigen, da die CBAM-bezogenen Anpassungsfaktoren schrittweise ansteigen.
Die Auswirkungen variieren je nach Herkunftsland erheblich. Ukrainisches Roheisen wird Schätzungen zufolge um rund 100 Euro pro Tonne teurer, während für brasilianisches Roheisen ein vergleichsweise geringerer Anstieg von etwa 40 Euro pro Tonne erwartet wird. Diese erheblichen Unterschiede bei der CBAM-Belastung beeinflussen bereits jetzt die internationalen Beschaffungsstrategien. „Die Standardwerte sind für bestimmte Herkunftsländer außergewöhnlich hoch“, erklärt ein Marktteilnehmer. „Dies hat zu einem starken Anstieg der Nachfrage nach brasilianischem Roheisen geführt. Viele brasilianische Hersteller erstellen bereits verifizierte Emissionsberichte, wodurch sich ihre CBAM-bezogenen Kosten erheblich reduzieren oder sogar ganz vermeiden ließen. Auch ohne diese Verifizierung bleibt Brasilien eines der Länder mit den günstigsten Standardwerten. Infolgedessen wenden sich Käufer zunehmend dieser Bezugsquelle zu, was die Preise in die Höhe treibt.“
Ferrolegierungen stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Rund 75 % des italienischen Ferronickel-Bedarfs werden aus Ländern außerhalb der EU importiert, wobei Indonesien etwa 56 % dieser Importe ausmacht. Aufgrund seiner hohen Emissionsintensität könnte für indonesisches Ferronickel im Jahr 2026 ein CBAM-Aufschlag von rund 335 € pro Tonne anfallen, ausgehend von einem CO₂-Preis von 80 € pro Tonne. Bis 2028 könnten diese zusätzlichen Kosten auf fast 480 € pro Tonne steigen.
Auch bei anderen Ferrolegierungen, darunter Ferromangan und Ferrochrom, werden erhebliche Kostensteigerungen erwartet, wobei die Auswirkungen stark von ihrer Kohlenstoffintensität abhängen. Bei kohlenstoffarmem Ferromangan könnten beispielsweise bereits im Jahr 2026 zusätzliche Kosten von fast 400 € pro Tonne anfallen. Primäraluminium ist ähnlichen Belastungen ausgesetzt. Importe aus Nicht-EU-Ländern machen rund 68 % des europäischen Primäraluminiumverbrauchs aus. Im Jahr 2026 könnten für Aluminium aus Mosambik zusätzliche CBAM-Kosten in Höhe von etwa 170 € pro Tonne anfallen, während bei Importen aus Ländern wie Malaysia oder Oman Steigerungen von rund 40 € pro Tonne zu erwarten sind. Die allgemeine Marktsituation wird daher zunehmend komplexer, was sowohl für Lieferanten als auch für Abnehmer mit erheblicher Unsicherheit verbunden ist.
„Die großen Unterschiede bei den Standardwerten haben zusammen mit der laufenden Weiterentwicklung des Zertifizierungssystems einen erheblichen Einfluss auf Importentscheidungen“, erklärt ein weiterer Branchenvertreter. „Die Auswirkungen hängen nicht nur vom Herkunftsland ab, sondern auch vom jeweiligen Hersteller und der Art der Beziehung zwischen Hersteller und Händler. Einige Lieferanten, mit denen wir seit vielen Jahren direkt zusammenarbeiten, haben zuverlässige Zusagen gemacht. Sie planen, verifizierte Emissionsdaten einzureichen, sobald der Zertifizierungsprozess im September 2026 beginnt. Aufgrund der aktuellen Informationen können wir bereits abschätzen, dass ihre CBAM-bezogenen Kosten nahe Null liegen werden, da sie Elektroöfen betreiben und CBAM derzeit nur für direkte Emissionen gilt. Dieses Maß an Transparenz ermöglicht es uns, die damit verbundenen Risiken zu akzeptieren. Allerdings bietet nicht jeder Lieferant das gleiche Maß an Transparenz. Große internationale Konzerne arbeiten oft über komplexere Vertriebsstrukturen und sind weniger bereit, vergleichbare Zusicherungen zu geben. In solchen Fällen könnten Materialien, die von hohen Standardwerten betroffen sind, ihre Wettbewerbsfähigkeit vollständig einbüßen.“
Wettbewerbsungleichgewicht: Wie die CBAM europäische Gießereien vor Herausforderungen stellt
Zwar erhöht der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) die Kosten für wichtige Rohstoffe, die von europäischen Gießereien verwendet werden, bietet jedoch derzeit nur begrenzten Schutz vor dem Import fertiger Gussteile aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Der derzeitige Anwendungsbereich des CBAM umfasst viele wesentliche Einsatzstoffe, darunter Roheisen, Ferrolegierungen und Primäraluminium. Allerdings sind nur wenige fertige Gussprodukte in den Mechanismus einbezogen. Eine weitere Schwäche des Systems besteht darin, dass selbst bei den Gussteilen, die unter den CBAM-Rahmen fallen, nur direkte Emissionen berücksichtigt werden. Emissionen, die durch den Stromverbrauch entstehen, fließen nicht in die Berechnung ein. Diese regulatorische Lücke verschafft Gießereien in Ländern, in denen die Stromerzeugung sehr kohlenstoffintensiv ist, einen erheblichen Vorteil. Diese Hersteller können weiterhin Gussteile auf den europäischen Markt exportieren, während sie nur sehr geringe oder gar keine CBAM-bezogenen Kosten zu tragen haben. Die Folge ist eine zunehmende Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen. Europäische Abnehmer stehen zunehmend vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder akzeptieren sie die höheren und weniger vorhersehbaren Kosten für in Europa hergestellte Gussteile oder sie wenden sich an Lieferanten aus Nicht-EU-Ländern. Langfristig könnte diese Situation genau jene industrielle Grundlage schwächen, die das CBAM eigentlich stützen soll.
Über die unmittelbaren Herausforderungen hinaus: Warum weitere Maßnahmen erforderlich sind
Da Europa nicht über ausreichende eigene Kapazitäten zur Versorgung mit strategischen Rohstoffen wie Roheisen und Primäraluminium verfügt, stellt die CBAM derzeit eine zusätzliche finanzielle Belastung für eine Branche dar, die ohnehin bereits unter erheblichem wirtschaftlichem Druck steht. Als Reaktion auf diese Bedenken arbeitet Assofond aktiv mit nationalen und europäischen Behörden zusammen, um rasche Verbesserungen und Anpassungen des Mechanismus voranzutreiben. Bis zur Einführung möglicher Änderungen müssen Gießereien und Rohstoffhändler in einem Umfeld erheblicher Unsicherheit agieren. Die Unternehmen sind gezwungen, erhebliche finanzielle Risiken zu bewältigen und sich gleichzeitig an ein Regulierungssystem anzupassen, das sich noch in der Entwicklung befindet und dessen praktische Auswirkungen sich ständig weiterentwickeln. Dieser Artikel basiert zum Teil auf Erkenntnissen und Diskussionen aus dem Webinar „CBAM ist in Kraft: Regeln, Verpflichtungen und kritische Fragen für Gießereien“, das Assofond im Februar 2026 gemeinsam mit Kickster, einem auf Klimapolitik und CO₂-Märkte spezialisierten Beratungsunternehmen, organisiert hat.