17.03.2015
Die ThyssenKrupp AG, Konzernbetriebsrat, IG Metall und der Weltverband der Industriegewerkschaften "IndustriALL Global Union" haben am 16. März ein International Framework Agreement (IFA) über weltweite Mindestarbeitsstandards im ThyssenKrupp Konzern geschlossen. "Das Abkommen konkretisiert unser Unternehmensleitbild. Wir wollen damit deutlich machen, dass wir unsere soziale Verantwortung annehmen. Und zwar weltweit. Als guter Arbeitgeber halten wir uns selbstverständlich an geltendes Recht, lassen uns aber auch an darüber hinaus vereinbarten Grundsätzen messen" sagte Oliver Burkhard, Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp AG und Arbeitsdirektor.
Neben der Anerkennung der ILO-Kernarbeitsnormen und der Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte umfasst das IFA etwa Grundsätze zu gutem Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu Chancen der beruflichen und persönlichen Entwicklung, zum Recht auf angemessene Vergütung, zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit und dem Verbot von Diskriminierung jeder Art.
Um sicherzustellen, dass die Grundsätze möglichst breit umgesetzt werden, hat das Unternehmen eine Anlaufstelle vereinbart, bei der mutmaßliche Verstöße gemeldet werden können. Es wird außerdem ein Internationaler Ausschuss unter Beteiligung von Konzernbetriebsrat, Europäischem Betriebsrat und Gewerkschaft eingerichtet, der die Aufgabe hat, bei Verstößen oder Streitfällen einzugreifen und Lösungen zu erarbeiten.
ThyssenKrupp AG, Essen