SPRIND wurde im Jahr 2019 ins Leben gerufen, um im Auftrag der Bundesregierung Innovationen zu verwirklichen, die durch neuartige Lösungsansätze bestehende Produkte, Technologien oder Geschäftsmodelle auf Märkten ersetzen und somit neue Märkte gestalten können. Als „Heimat für radikale Neudenkerinnen und Neudenker“ konzipiert, bietet SPRIND Räume, in denen Innovatorinnen und Innovatoren die Freiheit haben, Risiken einzugehen und grundlegend „anders zu denken“.
„Ohne revolutionäre Innovationen verliert Deutschland den Anschluss an die weltweiten Innovationsführer. Diese Sprunginnovationen können existenziell für die erfolgreiche Transformation der deutschen Wirtschaft und für die Gesellschaft insgesamt sein. Nur die Politik kann dafür zeitgemäße finanzielle und rechtliche Fundamente schaffen“, forderte Professor Michael Bruno Klein, Hauptgeschäftsführer der AiF Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen e.V., am 8. November 2023 während einer Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND GmbH.
Bislang hat SPRIND diesen Anspruch nur unter erheblichen Herausforderungen erfüllen können, und Klein sieht den Hauptgrund dafür in der „vorschriftsmäßigen“ Scheu vor Risiken: „Risiken gehören zum SPRIND-Geschäft. Sie sind jeder öffentlichen Verwaltung ein Graus und widersprechen allen Regeln eines rechtssicheren Verwaltungshandels. Da braucht die Verwaltung mehr Unterstützung durch klare Festlegungen aus der Politik. Dort gehört die Verantwortung hin; die Verwaltung führt die Regeln dann aus – so oder so.“
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages hat die Expertise der AiF eingeholt. Die AiF trägt seit fast sieben Jahrzehnten das Innovationsengagement von forschungsaffinen Unternehmen in Deutschland. Diese Anfrage bezog sich auf das sogenannte SPRIND-Freiheitsgesetz. In den Stellungnahmen von Klein und weiteren Expertinnen und Experten überwiegen als Verbesserungsvorschläge die Forderungen nach uneingeschränkter Agilitätsfähigkeit für SPRIND sowie der Möglichkeit einer wettbewerbsfähigen Finanzierung für Fachkräfte. „Ein Besserstellungsverbot verhindert die Anstellung sehr guter Leute und die braucht man für SPRIND“, so Klein und ergänzt: „Get the best people, trust them – and pay them well.“
Darüber hinaus mahnt Klein einen Bürokratieabbau an und lehnt eine zusätzliche Fachaufsicht des Bundesforschungsministeriums, über den derzeitigen Aufsichtsrat hinaus, ab. Diese wäre „zwangsläufig zeit- und bürokratieaufwendig, was die Geschwindigkeit von Innovationsprojekten verlangsamt und dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit widerspricht.“
Professor Michael Bruno Klein sieht die Richtigkeit und Notwendigkeit des Gründungsgedankens von SPRIND außer Frage und betont abschließend: „Der Bund hat es selbst in der Hand, seinen politischen Willen umzusetzen, um die Innovationsprozesse zu unterstützen, zu beschleunigen und abzusichern. Es ist nie zu spät, das Richtige zu tun.“