Das BMWK hat zum Jahresende 2022 eine neue Richtlinie für das Förderprogramm „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ veröffentlicht. Die neue IGF-Richtlinie tritt ab dem 01.01.2023 ist in Kraft und läuft bis 31.12.2026, die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2017 ist damit ausgelaufen.
Unveränderte Punkte der Richtlinie
Weiterhin ist die Unterstützung von KMUs durch „die technologieoffene Förderung von vorwettbewerblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ das Förderziel der Richtlinie.
Gegenstand der Förderung sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung oder Durchführbarkeitsstudien.
Zuwendungsempfänger sind für 2023, 2024 und 2025 die rechtlich selbständigen, gemeinnützigen industriellen Forschungsvereinigungen, die am 31.12.2023 Mitglied des AiF e. V. sind.
AiF e. V. bzw. der Projektträger und die Forschungsvereinigungen sichern eine qualifizierte Vorbereitung und Begutachtung der eingereichten IGF-Vorhaben unter Beteiligung der KMU und organisieren dazu ein wettbewerbliches Verfahren zur Auswahl der Vorhaben.
Änderungen in der neuen Richtlinie
Zukünftig unterliegt die Definition einer KMU der der EU. Ein KMU inklusive verbundener Unternehmen darf also nicht mehr als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. € bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme haben (s. VO (EU) 651/2014 Anhang I, S. 70).
Für Projekte wurden Förderhöchstgrenzen aufgenommen.
Die vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vaW) sollen 10 % oder mehr der Gesamtzuwendung erreichen.
Der AiF e. V. ist bis Ende 2023 Verwaltungshelfer des BMWK. Ein Projektträger wird Abwicklung des Programms im Auftrag des BMWK ab 2024 übernehmen.
Forschungsvereinigungen dürfen sich ab 2024 für die Förderung autorisieren lassen, alle antragstellenden Forschungsvereinigungen müssen ab 2026 autorisiert sein. Hierzu gelten die als Anhang der IGF-Richtlinie aufgeführten Bestimmungen.
Folgen der Änderungen
Der Kreis der interessierten und erreichbaren Mitglieder für einen projektbegleitenden Ausschuss (PA) wird durch die Übernahme der EU-Definition für KMU mit den herabgesetzten Grenzen (bisher 125 Mio. € Jahresumsatz inkl. verbundener Unternehmen) weiter und stark eingeschränkt. Auch weiterhin sind Unternehmen oberhalb der Schwellenwerte in einem PA zugelassen, trotzdem wird es hier zu Problemen bei der Besetzung des wichtigen Steuerungs- und Lenkungsgremiums PA kommen. So wird eine geringere Industrierelevanz der Forschungsthemen erreicht, wodurch der Erfolg eines Projektes und damit des ganzen Programms gefährdet werden kann. In diesem Punkt ist das BMWK leider nicht den Empfehlungen aus der aktuellen „Evaluation der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) 2017-2020“gefolgt, in der eine Zahl von 1.000 Beschäftigten vorgeschlagen wurde.
Die neue Richtlinie setzt auch fest, dass alle bereits begutachteten Anträge nochmals bearbeitet werden müssen, um die teilnehmenden KMUs nach der jetzigen Definition zu kennzeichnen. Eventuell müssen auch noch weitere KMU vor der Bewilligung gefunden werden, um die Quoten für den PA im jeweiligen Antrag zu erreichen.
In den nächsten Monaten wird es eine Ausschreibung für die Auswahl eines Projektträgers geben.
Ein Anstieg der bürokratischen Anforderungen ist aufgrund der Beauftragung eines Projektträgers ab 2024 sehr wahrscheinlich, was in vergleichbaren Programmen bereits jetzt zu beobachten ist.
Der AiF e. V. wird sich verändern und 2024 eine neue Struktur haben.